Der Steuerfreibetrag für Leistungen des Arbeitgebers beträgt je Arbeitnehmer jährlich 600 €. Der Zuschuss wird gewährt für Maßnahmen, die den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen zur Prävention entsprechen und beinhaltet Handlungsfelder zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.